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Die PSD Bankengruppe besteht heute aus 12 selbstständigen Mitgliedsinstituten sowie dem Verband der PSD Banken e.V. mit Sitz in Bonn. Eine zentrale Aufgabe des Verbandes ist die Vertretung der Interessen der PSD Banken gegenüber Politik, Bankenaufsicht, Verbund- und Geschäftspartnern im Genossenschaftssektor sowie gegenüber einer interessierten Öffentlichkeit. Der Verband der PSD Banken e.V. bündelt die Kräfte und Ressourcen der Gruppe. Darüber hinaus werden (Markt-)Trends aufgespürt, Produkte und Anwendungen getestet und empfohlen. Somit unterstützt der in Bonn ansässige Verband partnerschaftlich die Mitgliedsinstitute. Der Verband der PSD Banken e.V. ist der zentrale Partner der Mitgliedsinstitute und schafft auch mit einer nach außen kommunizierten Einheit eine starke Identität.

 
 

Dienstleister

Der Verband der PSD Banken e.V. generiert mit engagierten Mitarbeitern Einsparpotenziale und unterstützt in vielfältiger Art und Weise die Mitgliedsinstitute:

  • Strategischer Berater und Coach für die Bankengruppe
  • Interessenvertretung
  • rechtliche Beratung und Vertretung
  • Koordination interner und externe Projekte der Bankengruppe
  • Weiterentwicklung der Steuerungsverfahren der PSD Banken
  • Umsetzung der regulatorischen Anforderungen mit den PSD Banken
  • Optimierung bankinterner Organisationsabläufe
  • Schulungs- und Personalentwicklung
  • Koordination der Tarifunion und Tarifverhandlungen
  • Verwalter des Markenportfolio der PSD Bankengruppe
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Veranstaltungsmanagement aller PSD-Gremien

 
 

Prüfer

Originäre Aufgabe des Verbandes der PSD Banken e.V. ist seine Funktion als Prüfer nach § 55 des Genossenschaftsgesetzes (GenG) für seine Mitgliedsinstitute. Geprüft werden neben Jahresabschluss und Lagebericht (§ 340k HGB)

  • die Einrichtungen,
  • die Vermögenslage und
  • die Geschäftsführung der Genossenschaften

zur Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 GenG).
 
Sämtliche erforderlichen Prüfungen wie

  • Jahres- und Konzernabschlussprüfungen,
  • Wertpapierdienstleistungs- und Depotprüfungen (§ 36 WpHG) sowie
  • Sonder- und Auftragsprüfungen

werden nach einheitlichen Prüfungsstandards durchgeführt.

  • Der Prüfdienst im Verband der PSD Banken e.V. steht den Mitgliedern im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auch beratend zur Seite
  • Die Anzahl an (geplanten) gesetzlichen Änderungen und die damit verbundenen Anforderungen an die Kreditinstitute nehmen stetig zu. Der Prüfdienst informiert die PSD Banken rechtzeitig über Änderungen auf den Gebieten des Handels-, Bankenaufsichts- und Steuerrechts.
  • Neben dieser ausschließlichen Informationspflicht werden die Mitgliedsinstitute auch bei deren regel- und gesetzeskonformen Umsetzung unterstützt.
  • Hierfür stellt der Verband der PSD Banken e.V. jedem Mitgliedsinstitut einen festen Ansprechpartner des Prüfdienstes zur Verfügung.
  • Rundschreiben, persönliche Gespräche sowie Seminare runden dieses umfängliche Angebot ab.

Der Verband der PSD Banken e.V. ist Prüfer der PSD Banken und gewährleistet die rechtzeitige Information und adäquate Umsetzung von sich stetig ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen.

Der Prüfdienst des Verbandes der PSD Banken e.V. hat selber erfolgreich am System der Qualitätskontrolle teilgenommen. Diese Qualitätskontrolle ist Voraussetzung, um die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durchführen zu können. Sie bezieht sich auf die Organisation des Prüfdienstes und auf die Abwicklungen der Prüfungsaufträge.